Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: 08.06.2026 · www.moers-heim.de

 

MÖRS · HEIM GmbH ist bemüht, seine Website www.moers-heim.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) bzw. den Anforderungen der WCAG 2.1 (Level AA) teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:

  • Einige Bilder verfügen noch nicht über ausreichende Alternativtexte (Alt-Texte).
  • Einzelne Formularfelder sind nicht vollständig mit Beschriftungen versehen.
  • Einige Farbkontraste entsprechen noch nicht den Anforderungen von WCAG 2.1 (Kontrastverhältnis min. 4,5:1).
  • PDF-Dokumente und eingebettete Medien sind teilweise nicht barrierefrei aufbereitet.
  • Die Navigation ist noch nicht vollständig per Tastatur bedienbar.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.06.2026 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch den Betreiber der Website.

4. Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.moers-heim.de aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

 MÖRS · HEIM GmbH

Ansprechpartner: Andreas Mörsheim

Adresse: Am Habichtsbach 45, 48329 Havixbeck

Telefon: +49 (0) 2507 9877784

E-Mail: kontakt@moers-heim.de

Wir werden Ihre Rückmeldung prüfen und uns darum bemühen, die gemeldeten Barrieren zu beseitigen.

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten:

Schlichtungsstelle BGG: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin

www.bmas.de/schlichtungsstelle-bgg

Hinweis: Die gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit nach BITV 2.0 gilt primär für öffentliche Stellen. Als privatwirtschaftliches Unternehmen ist die MÖRS · HEIM GmbH gesetzlich nicht unmittelbar verpflichtet, bemüht sich jedoch um eine möglichst barrierefreie Gestaltung des Webauftritts im Sinne guter Nutzerfreundlichkeit für alle Menschen.

6. Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Geplante Maßnahmen umfassen:

  • Ergänzung von Alt-Texten für alle Bilder
  • Verbesserung der Formularbarrierefreiheit
  • Optimierung der Farbkontraste
  • Vollständige Tastaturnavigation
  • Barrierefreie Aufbereitung von Dokumenten